Die in der BAGFW zusammenarbeitenden Spitzenverbände begrüßen grds. den durch das Kleinanlegerschutzgesetz beabsichtigten Ansatz, Kleinanleger vor Vermögenseinbußen besser zu schützen. Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen wir aus Sicht der BAGFW in der Ausnahmevorschrift gem. § 2b VermAnlG-E.